Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8493
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87 (https://dejure.org/1989,8493)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.1989 - 4 A 153/87 (https://dejure.org/1989,8493)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 1989 - 4 A 153/87 (https://dejure.org/1989,8493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,8493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 BSHG; § 12 Abs. 1 BSHG; § 22 Abs. 1 BSHG; §114 Abs. 1 BSHG
    Gerichtliche Kontrolle der Regelsatzfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Kontrolle der Regelsatzfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Kontrolle der Regelsatzfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschl. v. 8. Juli 1982, BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] ) ist "unbeschadet normativ eröffneter Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsräume" eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche und rechtliche Feststellungen anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, ausgeschlossen.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    Ähnlich ist die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes, die es in seinem Urteil vom 30. November 1966 (BVerwG 5 C 29.66, BVerwGE 25, 307 = FEVS 14, 243) niedergelegt hat.
  • BVerwG, 25.01.1988 - 5 B 96.87

    Revisionsrechtliche Bedeutsamkeit der Frage der Statthaftigkeit einer typisierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    1988 - BVerwG 5 B 96.87 -, NDV 1988, 284) ausgeführt, es sei einem einzelnen Träger der Sozialhilfe verwehrt, unter Mißachtung der Festsetzung der Regelsätze eine höhere Regelsatzhilfe zu gewähren und ebensowenig könne ein Verwaltungsgericht einen Träger der Sozialhilfe außerhalb des Anwendungsbereiches des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG zu einer Hilfeleistung verpflichten, die regelmäßig die Regelsatzhilfe übersteige.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (so grundlegend BVerfGE 1, 14, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51], und st. Rspr., vgl. die Übersicht bei F. Schoch, aaO, S. 875).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    Nach der neueren Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 7.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88) ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    § 42 Abs. 2 VwGO setzt allerdings das Geltendmachen einer Verletzung von eigenen Rechten, nicht bloß eine tatsächliche Betroffenheit, voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Dez. 1980 - BVerwG 7 C 84.78 -, BVerwGE 61, 256).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    "Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gehört zu den Einkünften in Geld und damit zum Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG (st. Rspr. d. BVerwG, s. Beschl. v. 11. Okt. 1985, FEVS 35, 1, und des Sen., s. Urt. v. 13. April 1988 - 4 OVG A 206/87 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 A 8/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 4 A 153/87
    Erwägungen, wie sie die Kläger anstellen, ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. September 1988 - 4 OVG A 8/87 -) entgegengetreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1990 - 6 S 2821/89

    Regelsatz-Verordnung für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt verstößt nicht gegen

    Insofern genügt die Feststellung des OVG Lüneburg im Urteil vom 29.11.1989 -- 4 OVG A 153/87 -- (ZfF 1990, 62 = NDV 1990, 116 = info also 1990, 26), die zur Annahme eines durchschnittlichen Haushaltsenergieverbrauchs von 135 kWh führende Überlegung habe "im Tatsächlichen keine Grundlage", für sich allein noch nicht, um die Regelsatzfestsetzung für ungültig zu halten.

    Eine Abweichung vom Urteil des OVG Lüneburg vom 29.11.1989 (a.a.O.) liegt nicht vor.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht